Neue Verbandkasten-Norm

03.02.2014

Seit Jahresbeginn gilt die geänderte Norm für Kfz-Verbandkästen. Auto- und Motorradfahrer sollten daher ihr Erste-Hilfe-Set prüfen und ergänzen.

 

Neue Norm für neue Inhaltsteile: Ein Pflasterset, zwei Hautreinigungstücher und ein Verbandpäckchen in Kindergröße (im Bild in der Mitte) gehören zu den vom Gesetzgeber seit Januar 2014 ergänzend vorgeschriebenen Inhaltsteilen des Verbandkastens für Autos und Motorräder. (Bild: BVMed 2014)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laut Straßenverkehrszulassungs-ordnung ist ein Verbandkasten in jedem Fahrzeug Pflicht, um im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können. Seit 1. Januar 2014 gilt eine geänderte DIN-Norm (13164) mit neuen Vorschriften für das Erste-Hilfe-Material, das den jüngsten medizinischen Erkenntnissen angepasst wurde. Alte Verbandkästen dürfen noch bis zum Ablauf ihres Verfallsdatums verwendet werden, sofern die sterilen Inhaltsteile noch haltbar sind.

Was muss rein?

Die geänderte Norm schreibt nun vor, den Verbandkasten zusätzlich mit einem Pflasterset, einem Verbandpäckchen speziell für Kinder und zwei einzeln verpackten Hautreinigungstüchern aufzustocken. Das 14-teilige Pflasterset beinhaltet gebrauchsfertige, zugeschnitte Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände.

Austausch abgelaufener Materialien

Abgesehen von der neuen Vorschrift sollten Autofahrer unbedingt auf das Verfallsdatum der Inhalte achten. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (bvmed) hin. Ist das Datum überschritten, verfällt auch die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände.

Wer sparen will, kann sich den Verbandkasten einfach komplett neu anschaffen. Laut bvmed ist eine Neuanschaffung unterm Strich günstiger als eine etappenweise Ergänzung. Eine genaue Auflistung der neu aufgenommenen und gestrichenen Materialien bietet der bvmed hier. Wer übrigens keinen Verbandkasten im Auto dabeihat, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen.

Bild: BVMed 2014